Himmelfahrt/Pfingsten und die Termine der Premium-Classes freitags und sonntags von Danny und Janine ...

Über Himmelfahrt 16, 17, 18 Mai findet kein Unterricht statt. Über Pfingsten 26, 27, 28, 29 Mai...

 

Sie finden uns:
Karrenführerstraße 1-3
38100 Braunschweig
(direkt gegenüber Galeria Kaufhof)
Telefon: 0531 / 425 28
Telefax: 0531 / 402 12
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Wann und wie oft können Sie tanzen gehen?

Clubcard L bis XXL

Sie sind berechtigt, während unserer Öffnungszeiten an beliebig vielen unserer angebotenen Club-Tanzkurse, Specials und Body & Dance-Club teilzunehmen, auch mehrmals in einer Woche.

Body & Dance Card L

Einmal pro Woche am vereinbarten Termin.

Body & Dance Card XXL

Berechtigt Sie an allen Angeboten des Body & Dance-Clubs teilzunehmen.

2) Was sind Practice-Nights, und wie können Sie daran teilnehmen?

Bei den Tanzveranstaltungen einmal monatlich am Samstag, die bei uns Practice-Nights heißen und zum Üben und Spaß haben gedacht sind, haben Sie als Clubmitglied und zwei Ihrer Freunde freien Eintritt. Nichtclubmitglieder zahlen den normalen Eintrittspreis.

Sonderveranstaltungen wie z.B. das Oktoberfest, Tanz in den Mai oder die Silvesterparty kosten Eintritt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Personal.

 

3) Wie zahlen Sie Ihr Clubhonorar?

Die Zahlung der Clubgebühren erfolgt ausschließlich im Einzugsverfahren.

Die Einzugsermächtigung kann von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Offene Beträge können von der Tanzschule Hoffmann nach der Kündigung des gebuchten Kurses, Specials oder Clubs auch nach Erlischen der Einzugsermächtigung abgebucht werden bis die entsprechenden offnen Beträge ausgeglichen sind.

Eine Buchung von Kursen bzw. Specials (Crash-, Discofox- oder Salsa-Kursen etc.) erfolgt verbindlich. Der Kunde verpflichtet sich mit der Buchung, das volle Honorar zu entrichten.

 

4) Was passiert bei einer fehlerhaften Lastschrift?

Bei fehlerhaften Angaben Ihrer Kontonummer etc. und einer dadurch verursachten Rücklastschrift berechnen wir Ihnen die uns auferlegten Bankgebühren zuzüglich € 5,- Bearbeitungsgebühr. Kommen Sie für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Beträge in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag bis zum nächsten Kündigungstermin zur Zahlung fällig.

 

5) Wenn Sie kündigen möchten:

Vertragsbeginn, -dauer und -ende regeln sich durch das Eintrittsdatum des Mitglieds. Wenn Sie mit dem Tanzen aufhören möchten, können Sie vier Wochen vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform, z.B. "Quick-Check-Out"-Formulare, Brief oder Fax. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht möglich. Den Nachweis hierfür haben Sie als Mitglied zu führen.

 

6) Wenn Sie ganz aufhören müssen:

Bei Schwangerschaft, Wohnortwechsel, Einberufung zum Grundwehrdienst oder nachträglich eintretender Bewegungsunfähigkeit, die dauerhaft jede weitere Teilnahme unmöglich macht, können Sie bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Monatsende mit einer Stornogebühr von € 5,- sofort kündigen.

 

7) Wann findet kein Unterricht statt?

Wir bieten Ihnen 40 Wochen Tanzspaß im Jahr. In einigen Wochen des Jahres findet jedoch kein Unterricht statt. Clubmitglieder werden rechtzeitig über die Ferienzeiten informiert.

 

8) Terminänderung

Personelle und terminliche Änderungen der Clubangebote bleiben der Tanzschule vorbehalten und wirken sich nicht auf die Vertragsbedingungen aus.

 

9) Haftung

Die Ausübung des Tanzsports in den Räumen der Tanzschule geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Für Garderobe übernehmen wir keine Haftung.

 

10) Ersatzpersonen

Es ist nicht gestattet, nicht angemeldete Ersatzpersonen mitzubringen. Nicht-Clubmitglieder können jedoch eine Tageskarte zum Preis von € 10,- erwerben.

 

11) Vertragsänderungen

Zwischen uns vereinbarte mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Alle vertraglichen Dinge regeln Sie bitte ausschließlich mit unserem Büro.

Eine Änderung der Clubvariante in eine längere Laufzeit ist jederzeit möglich und gilt ab dem Änderungsdatum. Aussagen der Tanzlehrer dienen Ihrer Information und sind nicht bindend.

 

12) Ausfall bei Krankheit

Im Falle einer Erkrankung/Verletzung von mindestens zwei Wochen, kann durch ein ärztliches Attest rückwirkend ein Gutschein über die nicht genutzte Vertragslaufzeit ausgestellt werden. In diesem Fall verlängert sich die Vertragslaufzeit um die gutgeschriebene Laufzeit.